Die bAV-Falle
… und wie Sie ihr entkommen können!
Wer betrieblich vorsorgt, leidet angesichts der Niedrigzinsen ebenso wie alle, die privat vorsorgen. Pensionskassen schwächeln bereits bedenklich. Mit der Einrichtung eines eigenen Versorgungswerkes zeigen wir Ihnen einen Ausweg aus der Zinsfalle.
Wegen der politisch verordneten Niedrigzinsphase durch die EZB müssen Altersvorsorge-Sparer auf einen Gutteil der bei Vertragsabschluss prognostizierten Überschüsse von Lebensversicherungen verzichten und bekommen bei Banken praktisch keine Zinsen mehr für sichere Geldanlagen. Überschüsse fehlen auch Arbeitnehmern, die versicherungsförmig Ansprüche auf eine Betriebsrente aufbauen.
Jüngste Beispiele betreffen die überbetriebliche Kölner Pensionskasse und ihre Schwester, die Pensionskasse der Caritas. Die Schieflagen kommen nicht überraschend, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Mai 2018 gewarnt, dass das Zinstief zunehmend die bAV bedrohe. Beide Kassen haben im Frühjahr ihre Versicherungsnehmer informiert, dass sie Leistungen kürzen müssen. Betroffen davon sind neben nicht garantierte aber auch garantierte Leistungen.
Die Entwicklung der Kölner Pensionskasse ist aber kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines systemischen Risikos. In der jüngsten Vergangenheit hätten mehrere Pensionskassen (Caritas, PK der Steuerberater, BBV, Ergo Pensionskasse) ihr Geschäftsmodell einstellen oder ihre Leistungen kürzen beziehungsweise aussetzen müssen. Dabei liegen die Leistungskürzungen zwischen 12 und 25 Prozent.
Auch namhafte Versicherer wie Allianz (2012/2016) oder Debeka (2014) hätten Leistungen in der bAV gekürzt (Verrentungsfaktoren) und die Arbeitgeber zur Nachfinanzierung aufgefordert oder das Neugeschäft eingestellt.
Wichtig dabei für Sie als Arbeitgeber: Ein Finanzierungsproblem tangiert nicht die arbeitsrechtliche Zusage für die Sie haften. D.h. im Zweifel müssen Sie die bAV auf die zugesagte Leistung auffüllen.
Entscheidend für die Misere seien drei Gründe:
- das seit zehn Jahren anhaltendes Niedrigzinsniveau
- langfristige Garantien und
- zu hohe Kosten
Langfrist-Studien ergeben, dass sich auf dem jetzigen Zinsniveau keinerlei vernünftige Garantien abbilden lassen.
Die Kosten bei versicherungsförmigen Zusagen sind alarmierend hoch. Schon für die Abschluss- und Verwaltungskosten gehen ca. 15 bis über 30 Prozent der investierten Beiträge verloren. Bei einem Garantiezins von maximal 0,9 Prozent kann die Rechnung für den bAV-Anwärter nicht aufgehen. Hinzu kommen Kosten, die in der Kapitalanlage selbst anfallen beziehungsweise dort einkalkuliert sind. Diese können innerhalb der Rentenversicherung noch einmal zwischen 0,5 bis über 4,0 Prozent pro Jahr ausmachen. Klassische Fondspolicen erreichen demnach danach in der Regel Gesamtkosten zwischen 2,0 und 3,5 Prozent pro Jahr. Zieht man das von denkbaren 6,0 Prozent Marktrendite pro Jahr ab, so kann innerhalb einer Versicherungspolice oft nicht mehr rauskommen als die eingezahlten Beiträge oder – im besten Fall – eine minimale Verzinsung. Nicht selten weisen Policen erst nach 15 bis 20 Jahren positive Rückkaufswerte aus.
Bis dahin stehen Sie als Arbeitgeber in der Haftung und sitzen somit auf einer tickenden Zeitbombe.
Und jetzt?
Der klassische Durchschnittsverdiener in Deutschland kann heute aus eigener Finanzkraft keine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Weder privat noch über versicherungsförmige betriebliche Wege.
Es ist also durchaus sinnvoll, eigene und individuell auf Ihre Situation abgestimmte Versorgungswerke zu begründen.
Mit Rentenzahlungen, die zwei- bis dreimal höher sind als Versicherungsrenten, können Sie tatsächlich attraktive bAV bieten, um Mitarbeiter an sich zu binden.
Gerne prüfen wir Ihre aktuelle Situation und erstellen individuelle Lösungsansätze für Ihr Unternehmen.