WIRTSCHAFTSPRÜFER / STEUERBERATER
Als spezialisierte Gesellschaft stehen wir Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern für die Überprüfung, Konzeption und Einrichtung von Versorgungswerken mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Sie, als Berater, sind ständig gefordert, um alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen bei Ihren Mandanten umzusetzen. Eine kompetente und zuverlässige Beratung ist unumgänglich. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu betrieblichen Versorgungswerken als neutrale Know-how-Ressource zur Seite. Wir sind unabhängig und entwickeln mit Ihnen spezielle Lösungen für Ihre Mandanten. Auf die gestellten Anforderungen seitens Ihrer Mandanten können wir umgehend fachlich kompetent und personell reagieren.
Nutzen Sie unsere Dienstleistungen für Ihre Mandanten
Bestehende Versorgungswerke Ihrer Mandanten
- Analyse bestehender Versorgungswerke
- Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten
- Erstellung von Konzepten zur Neuordnung
Individuellen Versorgungskonzepte für Ihre Mandanten
- Ausarbeitung von individuellen Versorgungskonzepten unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Gegebenheiten und Zielvorgaben sowie der verschiedenen Durchführungswege
- Generationenwechsel im Unternehmen
- Auslagerung von laufenden Versorgungsverpflichtungen
Einrichtung und Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken
- Versicherungsfrei
- Keine Haftung über die Solidargemeinschaft
- Auf die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt
- Liquiditätszugewinn
- Kostensparend
- Sicherheit durch eigene Entscheidungsfreiheit
Clearing-Stelle
Ein wichtiges Thema in der betrieblichen Altersvorsorge ist die Portabilität von Versorgungsansprüchen: Mit ihr haben Mitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Mitnahme von Versorgungsansprüchen aus ihrer bAV und Übertragung auf das Versorgungssystem ihres neuen Arbeitgebers. Dies wirft neue Haftungsfragen für den Arbeitgeber auf.
Darüber hinaus müssen zukünftig immer mehr Verträge unterschiedlichster Versorgungsträger vom Unternehmen verwaltet oder in das Versorgungswerk integriert werden.
Hierfür haben wir eine Lösung, die Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken im Unternehmen minimiert und gleichzeitig den Mitarbeiter nicht schlechterstellt:
Als erste zugelassene Institution dieser Art erlaubt die Clearing-Stelle nicht nur die Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen. Sie übernimmt darüber hinaus die Verwaltung und Interessenvertretung gegenüber allen Versicherungsgesellschaften für den Arbeitgeber.
Erstellung finanzmathematischer Gutachten
- Steuer- und Handelsbilanz gemäß BilMoG
- Nach internationalen Richtlinien
- Lastwertgutachten
- Gutachten Versorgungsausgleich
- Jubiläumszahlungen
- Rentenbarwerte
Entgeltoptimierung
betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Für Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden oder auch zu halten. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel machen es nötig, sich als Arbeitgeber besonders attraktiv am Arbeitsmarkt zu präsentieren. Eine Möglichkeit die Attraktivität Ihrer Mandanten zu steigern ist die betriebliche Krankenversicherung. Denn Unternehmen, die Zusatzleistungen anbieten und soziale Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern zeigen, sind im Vorteil. Die Förderung der Gesundheit – in Form der betrieblichen Krankenversicherung – ist hier besonders geeignet.
Private Krankenzusatzversicherungen als betriebliche Krankenversicherung bieten Ihren Mandaten viele Vorteile:
- Erhöht Ihre Chancen im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte
- Eignet sich hervorragend zur Mitarbeiterbindung
- Bessere Versorgung erhöht die Chance auf schnellere Genesung – und damit können Fehlzeiten sinken
- Den Arbeitnehmern Ihrer Mandanten wird der leichte Zugang zur privaten Krankenzusatzversicherung ermöglicht
- Günstiger Beitrag durch Gruppenvertrag
- Alle Finanzierungsformen möglich: durch Arbeitnehmer (Mitarbeiter zahlt Beitrag über Gehaltsverzicht), Arbeitgeberfinanzierung oder die Mischfinanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils einen Teil des Beitrags)
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) ebenfalls versicherbar