Versorgung Gesellschafter Geschäftsführer (Geschäftsführer)
Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung wurde in der Vergangenheit fast ausschließlich durch Pensionsrückstellungen in Verbindung mit Rückdeckungsversicherungen finanziert. Bereits vor Jahren veröffentlichte die TREU-KOMMERZ AG eine richtungsweisende Untersuchung zu alternativen Finanzierungskonzepten. Die Absicherung biologischer Risiken aus Zusagen zugunsten Hinterbliebener und bei Berufsunfähigkeit durch Risikoversicherungen ist dabei ebenso von Bedeutung, wie der Aufbau von Vermögenskapital durch rentable Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Aktien). Hieraus ergeben sich bei richtiger Gestaltung weitere Steuervorteile (z.B. durch Bilanzierung mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten). Darüber hinaus bietet sich hier ebenfalls der Einsatz einer Unterstützungskasse als externer Versorgungsträger an.
Unternehmensnachfolge
Auslagerung von bestehenden Versorgungsverpflichtungen: Die grundsätzliche Möglichkeit. unmittelbare Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen, ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes, wie §4 EStG i.V.m §3 Nr. 66 EStG und §4d Abs.1 S.1 Buchst. d EStG. Mögliche externe Versorgungsträger sind eine Direktversicherung oder Pensionskasse, ein Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse, ein Pensionsfonds und eine Unterstützungskasse,
Steueroptimiertes Vererben
Liquidation
Rentnergesellschaften
Versicherungsmathematische Gutachten
Wir sind seit Jahren spezialisiert auf die Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken und Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen der Verwaltung von betrieblichen Versorgungswerken erstellen wir auch die benötigten versicherungsmathematischen Gutachten für Versorgungsverpflichtungen, welche unmittelbar vom Unternehmen erbracht werden – nach nationalen und internationalen Vorgaben. Durch die Einführung von BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) ist es notwendig geworden, Gutachten sowohl für die Steuerbilanz gem. § 6a EStG als auch für die Handelsbilanz gem. § 253 HGB zu erstellen.
Gutachten für die Steuerbilanz gem. § 6a EStG
- Bewertung von Pensionszusagen gemäß § 6a EStG
- Bewertung von Jubiläumszuwendungen und Sterbegelder
- Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen
- Gutachten für die Handelsbilanz gem. § 253 HGB (BilMoG)
- Bewertung von Pensionszusagen
- Bewertung von Jubiläumszuwendungen und Sterbegelder
- Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen
- Bewertung von Unterstützungskassenzusagen (Lastwertgutachten)
Gutachten für die Handelsbilanz nach internationalen Vorgaben IFRS(IAS19) oder US GAAP(FAS 87)
- Bewertung von Pensionszusagen
- Bewertung von Jubiläumszuwendungen und Sterbegelder
- Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen
- Bewertung von Unterstützungskassenzusagen
Ferner stehen wir Ihnen auch gerne für weitere Berechnungen zur Verfügung
- Bei Ehescheidungen: Gutachten im Rahmen des Versorgungsausgleichs mit Teilungsvorschlag für das Familiengericht
- Kurztestat für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG, Köln)
- Bewertung des zulässigen Kassenvermögens von Unterstützungskassen
- Berechnung der Höhe unverfallbarer Anwartschaften bei aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern.
- Bewertung von Pensionsverpflichtungen bei Firmenverkäufen
- Bewertung von Anpassungsprüfungspflichten (§16 BetrAVG)
Liquidität
Mit der Einrichtung Ihres eigenen Versorgungswerkes gewinnen Sie an zusätzlicher Liquidität. Als Faustformel gilt: Ein Monatsgehalt je Mitarbeiter und Jahr an zusätzlicher Liquidität im Unternehmen. Durch den Verbleib der Wertschöpfung im eigenen Haus bilden Sie einen langfristigen Vermögenszuwachs.
Einrichtung betrieblicher Versorgungswerke
Die Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes bietet Ihnen als Arbeitgeber eine Vielzahl von Vorteilen:
Mit diesem betriebswirtschaftlichen Steuerungselement gründen Sie sozusagen Ihre eigene Bank im Unternehmen, machen sich unabhängig von Banken und ersetzen Fremdfinanzierung durch Eigenfinanzierung. Ihre Flexibilität bei Investitionsentscheidungen steigt.
Dadurch bleibt die Wertschöpfung in Ihrem eigenen Unternehmen.
Verwaltung betrieblicher Versorgungswerke
Neben einem guten Konzept bei der Einrichtung, spielt auch eine kontinuierliche Betreuung und Verwaltung des Versorgungswerkes eine maßgebende Rolle.
Das Outsourcing dieser Verwaltungsaufgaben bringt Ihrem Unternehmen einige wesentliche Vorteile:
- eigene Ressourcen bleiben ihrem Unternehmen verfügbar
- Wissen wird dezentral gebündelt, dadurch entsteht ein unabhängiger Zugriff auf dieses Wissen.
- die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben ist kostengünstiger als die Belastung eigener Kapazitäten.
Clearing-Stelle
Ein wichtiges Thema in der betrieblichen Altersvorsorge ist die Portabilität von Versorgungsansprüchen: Mit ihr haben Mitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Mitnahme von Versorgungsansprüchen aus ihrer bAV und Übertragung auf das Versorgungssystem ihres neuen Arbeitgebers. Dies wirft neue Haftungsfragen für den Sie als Arbeitgeber auf.
Darüber hinaus müssen zukünftig immer mehr Verträge unterschiedlichster Versorgungsträger vom Unternehmen verwaltet oder in das Versorgungswerk integriert werden.
Hierfür bieten wir Ihnen eine Lösung, die Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken minimiert und gleichzeitig den Mitarbeiter nicht schlechter stellt:
Als erste zugelassene Institution dieser Art erlaubt die Clearing-Stelle nicht nur die Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen. Sie übernimmt darüber hinaus die Verwaltung und Interessenvertretung gegenüber allen Versicherungsgesellschaften für Sie.
Netto Entgeltoptimierung
Große Unternehmen setzen das Entgeltmanagement schon lange erfolgreich als Betriebssteuerungsmittel ein. Nun haben auch Familienbetriebe und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, das Entgeltmanagement sinnvoll und rechtssicher zu realisieren. Nutzen Sie als Unternehmer die vielfältigen Möglichkeiten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ihre unternehmerischen Interessen und die Ihrer Arbeitnehmer lassen sich so ideal miteinander verbinden. Es entsteht eine klassische Win-Win-Situation, bei der beide Seiten von Vorteilen profitieren. Sichern Sie sich mit dem Entgeltmanagement Wettbewerbsvorteile, in dem Sie Ihre Lohnnebenkosten senken, Ihre Mitarbeiter motivieren, an Ihr Unternehmen binden und dadurch unnötige Fluktuationskosten reduzieren.
Fachkräftefindung/-bindung
Die Suche nach den richtigen Mitarbeitern ist oft eine echte Herausforderung: Für viele Unternehmen stellt es Probleme dar, Stellen für Fachkräfte zu besetzen. Umso wichtiger ist es, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Durch die zahlreichen Vorteile, die Sie Ihren Mitarbeitern durch unsere Dienstleistungen bieten können, bauen Sie Ihr Innovationsimage als Arbeitgeber aus, steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens, binden Mitarbeiter und bleiben Wettbewerbsfähig.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das betriebliche Gesundheitsmanagement zielt darauf ab, die Belastungen Ihrer Arbeitnehmer zu optimieren und die persönlichen Ressourcen zu stärken. Durch gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz werden zum einen die Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter nachhaltig gefördert, zum anderen werden Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität und Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöht. Hier entsteht sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter eine Win-Win-Situation.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Mit dem BRSG hat die Bundesregierung umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen. Das BRSG ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll mit Zuschüssen durch den Arbeitgeber ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden.
Doch entgegen anderer Darstellungen haben die Einführung des BRSG und die damit verbundenen Konsequenzen grundsätzlich nichts mit Versicherungsverträgen zu tun – die Umsetzung ist in jedem Durchführungsweg möglich.
Unser Leistungsspektrum umfasst in diesem Zusammenhang sowohl die Überprüfung bestehender Versorgungswerke, als auch das Erstellen individueller Konzepte von Versorgungswerken. Gerne prüfen wir auch bestehende Versicherungsverträge, die in Ihrem Haus abgeschlossen oder von Mitarbeitern mitgebracht wurden auf etwaige Risiken, die eventuell für Sie als Arbeitgeber bestehen. Dabei bieten wir Ihrem Unternehmen innovative Lösungen, das Erreichen betriebswirtschaftlicher Vorteile, eine Optimierung bestehender Versorgungswerke und damit einhergehend eine erhebliche Kosteneinsparung.